Erwägungsgrund 60

Bei vertraglichen Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen bezüglich des Erwerbs von Waren oder Dienstleistungen stellt die Richtlinie 2013/11/EU sicher, dass die Verbraucher und Unternehmen in der Union Zugang zu zertifizierten Stellen für alternative Streitbeilegungsverfahren haben. In dieser Hinsicht sollte klargestellt werden, dass die Vorschriften dieser Verordnung über die außergerichtliche Streitbeilegung die genannte Richtlinie unberührt lassen, einschließlich des Rechts der Verbraucher nach dieser Richtlinie, sich jederzeit aus dem Verfahren zurückzuziehen, wenn sie mit der Durchführung oder dem Ablauf des Verfahrens nicht zufrieden sind.