Erwägungsgrund 19

Vor dem Hintergrund der abweichenden Eigenschaften der Tätigkeiten „reine Durchleitung“, „Caching“ und „Hosting“ sowie der unterschiedlichen Position und Fähigkeiten der Anbieter der betreffenden Dienste ist es erforderlich, die für diese Tätigkeiten geltenden Vorschriften insofern zu unterscheiden, als sie nach dieser Verordnung anderen Anforderungen und Bedingungen unterliegen, und ihr Geltungsbereich nach der Auslegung des Gerichtshofs der Europäischen Union variiert.