Erwägungsgrund 137

Da sehr große Online-Plattformen oder sehr große Online-Suchmaschinen aufgrund ihrer Reichweite und Auswirkungen erhebliche Bedeutung haben, könnte die fehlende Einhaltung der ihnen obliegenden spezifischen Pflichten Auswirkungen auf eine erhebliche Zahl von Nutzern in verschiedenen Mitgliedstaaten haben und zu großen gesellschaftlichen Schäden führen; gleichzeitig kann eine solche fehlende Einhaltung besonders schwierig zu erkennen und zu behandeln sein. Aus diesem Grund sollte die Kommission in Zusammenarbeit mit den Koordinatoren für digitale Dienste und dem Gremium Sachkenntnis und Kapazitäten der Union in Bezug auf die Überwachung sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen entwickeln. Die Kommission sollte daher diese Behörden koordinieren und deren Sachkenntnis und Ressourcen in Anspruch nehmen können, z. B. durch die dauerhafte oder vorübergehende Analyse spezifischer Trends oder Probleme, die in Bezug auf eine oder mehrere sehr große Online-Plattformen oder sehr große Online-Suchmaschinen auftreten. Die Mitgliedstaaten sollten bei der Entwicklung solcher Fähigkeiten mit der Kommission zusammenarbeiten, gegebenenfalls auch durch die Entsendung von Personal, und zur Schaffung einer gemeinsamen Aufsichtskapazität der Union beitragen. Um die Sachkenntnis und Kapazitäten auf Unionsebene zu entwickeln, kann die Kommission außerdem die Sachkenntnis und Kapazitäten der mit dem Beschluss der Kommission vom 26. April 2018 zur Einsetzung einer Expertengruppe für die Beobachtungsstelle für die Online-Plattformwirtschaft eingesetzten Beobachtungsstelle für die Online-Plattformwirtschaft, einschlägiger Expertengremien sowie Exzellenzzentren in Anspruch nehmen. Die Kommission kann Experten mit spezifischer Sachkenntnis, darunter insbesondere zugelassene Forscher, Vertreter von Agenturen und Einrichtungen der Union, Vertreter der Industrie, Nutzerverbände oder Vereinigungen der Zivilgesellschaft, internationale Organisationen, Experten aus dem Privatsektor sowie andere Interessenträger einladen.