Erwägungsgrund 132

Das Gremium sollte dazu beitragen, mit Blick auf eine einheitliche Anwendung dieser Verordnung eine gemeinsame Sichtweise der Union zu entwickeln, und die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden unterstützen, etwa durch Beratung der Kommission und der Koordinatoren für digitale Dienste zu geeigneten Untersuchungs- und Durchsetzungsmaßnahmen, insbesondere gegenüber den Anbietern sehr großer Online-Plattformen oder sehr großer Online-Suchmaschinen und unter besonderer Berücksichtigung der Freiheit der Anbieter von Vermittlungsdiensten, Dienste in der gesamten Union anzubieten. Zudem sollte das Gremium zur Entwicklung relevanter Vorlagen und Verhaltenskodizes sowie zur Analyse neu aufkommender allgemeiner Trends in der Entwicklung digitaler Dienste in der Union beitragen, unter anderem durch die Abgabe von Stellungnahmen oder Empfehlungen zu Fragen im Zusammenhang mit Normen.