Inhaltsverzeichnis: Abschnitt 1 - Bestimmungen für alle Anbieter von Vermittlungsdiensten Abschnitt 2 - Zusätzliche Bestimmungen für Hostingdiensteanbieter, einschließlich Online-Plattformen Abschnitt 3 - Zusätzliche Bestimmungen für Anbieter von Online-Plattformen Abschnitt 4 - Bestimmungen für Anbieter von Online-Plattformen, die Verbrauchern den Abschluss von Fernabsatzverträgen mit Unternehmern ermöglichen Abschnitt 5 - Zusätzliche Verpflichtungen in Bezug auf den Umgang mit systemischen Risiken für Anbieter von sehr großen Online-Plattformen und sehr großen Online-Suchmaschinen Abschnitt 6 - Sonstige Bestimmungen über Sorgfaltspflichten Abschnitt 1 - Zuständige Behörden und nationale Koordinatoren für digitale Dienste Abschnitt 2 - Zuständigkeit, koordinierte Untersuchungen und Kohärenzmechanismen Abschnitt 3 - Europäisches Gremium für digitale Dienste Abschnitt 4 - Beaufsichtigung, Untersuchung, Durchsetzung und Überwachung in Bezug auf Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen Abschnitt 5 - Gemeinsame Durchsetzungsbestimmungen Abschnitt 6 - Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte | Erwägungsgründe: Factsheet: Datum: 19. October 2022 (in force) |
Über diese Verordnung:
Mit dem Digital Service Act („DSA“) will die Europäische Union für ein sicheres und vertrauenswürdiges Online-Umfeld sorgen. Rechtswidrige Inhalte sollen im Internet effizienter bekämpft und die Transparenz auf Internetplattformen soll erhöht werden. Seit dem 17. Februar 2024 werden den Anbietern von Vermittlungsdiensten daher umfassende Pflichten auferlegt.
Der DSA sieht einen abgestuften Pflichtenkatalog vor: neben allgemeinen Vorschriften, die für sämtliche Anbieter für Vermittlungsdienste gelten (Art. 11-15 DSA), werden die Pflichten intensiviert, je nachdem, ob der Vermittlungsdienst als ein Hosting-Dienst (Art. 16-18 DSA), Online-Plattform (Art. 19-32 DSA) oder als sehr große Online-Plattform bzw. sehr große Online-Suchmaschine (Art. 33-48 DSA) qualifiziert wird. Die Verordnung ist in insgesamt fünf Kapitel aufgeteilt (Kapitel I: Allgemeine Bestimmungen, Kapitel II: Haftung der Anbieter von Vermittlungsdiensten, Kapitel III: Sorgfaltspflichten für ein transparentes und sicheres Online-Umfeld, Kapitel IV: Umsetzung, Zusammenarbeit, Sanktionen und Durchsetzung, Kapitel V: Schlussbestimmungen).
VERORDNUNG (EU) 2022/2065 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 19. Oktober 2022
über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (Gesetz über digitale Dienste)
(Text von Bedeutung für den EWR)
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 114,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,
nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses1,
nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen2,
gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren3