Data Governance Act (DGA)

Inhaltsverzeichnis:








Erwägungsgründe:


Factsheet:

Über diese Verordnung:

Der DGA gilt seit dem 24. September 2023 und soll einen einheitlichen Rechtsrahmen für die gemeinsame Nutzung von Daten schaffen. Adressaten der Verordnung sind insbesondere Datenvermittlungsdienste und öffentliche Einrichtungen. Ein neutraler Zugriff auf Daten und Interoperabilität sollen gesichert werden, denn der Zugriff auf personenbezogene und nicht personenbezogene Daten sowie deren Verwendung spielen eine wichtige Rolle für Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft. Ziel ist es, die Datenverfügbarkeit zu erhöhen und das Vertrauen in den Datenaustausch zu stärken.

Die Verordnung ist in insgesamt neun Kapitel aufgeteilt (Kapitel I: Allgemeine Bestimmungen, Kapitel II: Weiterverwendung bestimmter Kategorien geschützter Daten im Besitz öffentlicher Stellen, Kapitel III: Anforderungen an Datenvermittlungsdienste, Kapitel IV: Datenaltruismus, Kapitel V: Zuständige Behörden und Verfahrensvorschriften, Kapitel VI: Europäischer Dateninnovationsrat, Kapitel VII: Internationaler Zugang und internationale Übertragung, Kapitel VIII: Delegierung und Ausschussverfahren, Kapitel IX: Schluss- und Übergangsbestimmungen).


VERORDNUNG (EU) 2022/868 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

vom 30. Mai 2022

über europäische Daten-Governance und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 (Daten-Governance-Rechtsakt)

(Text von Bedeutung für den EWR)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 114,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,

nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses1,

nach Anhörung des Ausschusses der Regionen,

gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren2

  1. ABl. C 286 vom 16.7.2021, S. 38. []
  2. Standpunkt des Europäischen Parlaments vom 6. April 2022 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht) und Beschluss des Rates vom 16. Mai 2022. []