Artificial Intelligence Act (AI Act)

Inhaltsverzeichnis:












Erwägungsgründe:


Factsheet:

Über diese Verordnung:

Der AI Act verfolgt das Ziel, das Vertrauen in KI-Systeme zu stärken und die Akzeptanz dieser Technologie in der Gesellschaft zu fördern, indem klare Regeln für Anbieter, Betreiber, Einführer, Händler und Hersteller festgelegt werden. Risiken von KI-Systemen sollen minimiert werden, damit Künstliche Intelligenz nicht nur den technologischen Fortschritt ermöglicht, sondern gerade auch dem Wohlergehen des Menschen dient. Die Verordnung ist seit dem 1. August 2024 in Kraft und ist (mit einigen Abweichungen) ab dem 2. August 2026 vollständig anwendbar.

Der Gesetzgeber stuft KI-Systeme grundsätzlich in verschiedene Risikoklassen ein (KI-Systeme mit nicht hinnehmbarem Risiko, Hochrisiko-Systeme und KI-Systeme mit begrenztem oder minimalem Risiko) und verfolgt einen risikobasierten und abgestuften Ansatz zur Regulierung von KI-Systemen. Die Anforderungen und Verpflichtungen nimmt mit zunehmendem Risiko des KI-Systems zu.

Die Verordnung ist in insgesamt 13 Kapitel aufgeteilt (Kapitel I: Allgemeine Bestimmungen, Kapitel II: Verbotene Praktiken im KI-Bereich, Kapitel III: Hochrisiko-KI-Systeme, Kapitel IV: Transparenzpflichten für Anbieter und Betreiber bestimmter KI-Systeme, Kapitel V: KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, Kapitel VI: Maßnahmen zur Innovationsförderung, Kapitel VII: Governance, Kapitel VIII: EU-Datenbank für Hochrisiko-KI-Systeme, Kapitel IX: Beobachtung nach dem Inverkehrbringen, Informationsaustausch und Marktüberwachung, Kapitel X: Verhaltenskodizes und Leitlinien, Kapitel XI: Befugnisübertragung und Ausschussverfahren, Kapitel XII: Sanktionen, Kapitel XIII: Schlussbestimmungen).  


VERORDNUNG (EU) 2024/1689 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

vom 13. Juni 2024

zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Verordnung über künstliche Intelligenz)

(Text von Bedeutung für den EWR)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 16 und 114,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,

nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses1,

nach Stellungnahme der Europäischen Zentralbank2,

nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen3,

gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren4,

in Erwägung nachstehender Gründe:

  1. ABl. C 517 vom 22.12.2021, S. 56. []
  2. ABl. C 115 vom 11.3.2022, S. 5 []
  3. ABl. C 97 vom 28.2.2022, S. 60 []
  4. Standpunkt des Europäischen Parlaments vom 13. März 2024 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht) und Beschluss des Rates vom 21. Mai 2024. []