Digital Services Act (DSA)

Inhaltsverzeichnis:




Erwägungsgründe:


Factsheet:

Über diese Verordnung:

Mit dem Digital Service Act („DSA“) will die Europäische Union für ein sicheres und vertrauenswürdiges Online-Umfeld sorgen. Rechtswidrige Inhalte sollen im Internet effizienter bekämpft und die Transparenz auf Internetplattformen soll erhöht werden. Seit dem 17. Februar 2024 werden den Anbietern von Vermittlungsdiensten daher umfassende Pflichten auferlegt.

Der DSA sieht einen abgestuften Pflichtenkatalog vor: neben allgemeinen Vorschriften, die für sämtliche Anbieter für Vermittlungsdienste gelten (Art. 11-15 DSA), werden die Pflichten intensiviert, je nachdem, ob der Vermittlungsdienst als ein Hosting-Dienst (Art. 16-18 DSA), Online-Plattform (Art. 19-32 DSA) oder als sehr große Online-Plattform bzw. sehr große Online-Suchmaschine (Art. 33-48 DSA) qualifiziert wird. Die Verordnung ist in insgesamt fünf Kapitel aufgeteilt (Kapitel I: Allgemeine Bestimmungen, Kapitel II: Haftung der Anbieter von Vermittlungsdiensten, Kapitel III: Sorgfaltspflichten für ein transparentes und sicheres Online-Umfeld, Kapitel IV: Umsetzung, Zusammenarbeit, Sanktionen und Durchsetzung, Kapitel V: Schlussbestimmungen).  


VERORDNUNG (EU) 2022/2065 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

vom 19. Oktober 2022

über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (Gesetz über digitale Dienste)

(Text von Bedeutung für den EWR)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 114,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,

nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses1,

nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen2,

gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren3

  1. ABl. C 286 vom 16.7.2021, S. 70. []
  2. ABl. C 440 vom 29.10.2021, S. 67. []
  3. Standpunkt des Europäischen Parlaments vom 5. Juli 2022 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht) und Beschluss des Rates vom 4. Oktober 2022. []